Aktuelles


BAUSTELLE und PARKPLÄTZE

 

Die Zufahrt zu unseren Praxisparkplätzen ist wieder möglich!!!

 


Wechsel im Team

 Seit Anfang des Jahres hat es Wechsel im Team der Tierarztpraxis Kemper gegeben. Frau Dr. Paur hat eine Stelle als Physiotherapeutin in der Ennetseeklinik angetreten und Frau Lüthin hat nach 2 Jahren bei uns eine Stelle als Tierärztin direkt in der Nähe ihres Wohnortes angenommen. 

Wir freuen uns, dass wir die Abgänge unserer Mitarbeiterinnen mit Zugängen kompensieren konnten. So stösst im Mai Nicole Etter als Tiermedizinische Praxisassistentin dazu und im Juni heissen wir Frau Dr. Wirz willkommen, die unser Tierärzteteam am Freitag und am Donnerstagmorgen verstärken wird. Weitere Informationen folgen. 


Notfallversorgung in der Region

 

Immer weniger Tierarztpraxen in der Umgebung bieten eigenständigen Nacht- und Wochenendnotfalldienst an. Die Notfälle werden jenseits der Praxiszeiten direkt an die grossen Kliniken weitergegeben. Das ist In Ordnung. Wir kennen das auch von unseren Hausarztpraxen. Wir möchten aber an dieser Stelle betonen, dass wir nicht der regionale Notfalldienst der Umgebung sind, sondern Teil eines Notfalldienstringes der Tierarztpraxen Kemper/ Schicker/ Birmivet und Gruner. Zusätzliche Notfälle können wir personell nicht auffangen, da wir neben den Kleintiernotfällen des Praxisringes auch Grosstiernotfälle betreuen.

 

Bitte kontaktieren Sie deshalb im Notfall die Notfallklinik, die Ihr Tierarzt Ihnen auf seinem Anrufbeantworter angibt oder fragen Sie Ihren Tierarzt bei der Impfung, an wen Sie sich im Notfall wenden sollen. 


Gebühr auf Antibiotikaverschreibung

 

Seit dem 01.10.2019 sind Tierarztpraxen per Verordnung verpflichtet worden, den Einsatz von Antibiotika an Einzeltieren dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) elektronisch zu übermitteln. Diese Massnahme soll der Entwicklung und Verbreitung von resistenten Keimen entgegenwirken.  Wegen dem administrative Aufwand unserer Meldepflicht werden wir eine Antibiotikagebühr von 7.50 CHF (inkl. Mwst.) pro Verschreibung erheben. An dieser Stelle möchten wir ganz klar betonen, dass die Meldepflicht eine politische Entscheidung ist und nicht auf Empfehlung oder Initiative der Tierärzteschaft entstanden ist.

 

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne direkt an das BLV wenden.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern

Tel. 058 463 30 33, www.blv.admin.ch